Wie viel Kohle liegt unter dem Bözberg?

Wie viel Kohle liegt unter dem Bözberg?

Nagra und Ensi wollen es nicht wissen – aus „gutem“ Grund!

 

Ein Doppel-Flop

Der Champagner war schon kühlgestellt in jenem Frühsommer des Jahres 1983, als die Bohrkrone der Nagra-Sondierbohrung im zürcherischen Weiach, nahe der Aargauer Kantonsgrenze, in 990 m Tiefe das (früher Urgestein genannte) „Kristallin“ erreichen sollte: Granite und Gneise galten damals als das „einzig richtige“ Gestein für die Aufnahme eines atomaren Endlagers. Doch was die Bohrung dann – im Wortsinn – zutage förderte, war alles andere als solider Fels, sondern hunderte von Metern Sedimentgesteine (Sande, Silte, Tone). Und, um das Fiasko noch zu toppen, durchteufte die Bohrung in diesen Sedimenten wiederholt Kohleschichten: in der Summe 32 m mächtige Kohleflöze von teilweise ausgezeichneter Qualität. Erst 2 km unter der Erdoberfläche stiess die Bohrung endlich auf den Gneis des Grundgebirges: in solcher Tiefe ist ein Endlagerbergwerk technisch  nicht realisierbar. Es war der Anfang vom Ende der Option „Kristallin“ als Endlagergestein in der Schweiz. – Die Champagner-Korken knallten nicht.

Das räumliche Ausmass der Sedimentgesteine aus dem Erdzeitalter des Perms und des Karbons im Untergrund der Nordschweiz zeigte sich erst nach und nach in den Aufzeichnungen reflexionsseismischer Profilaufnahmen als Konturen gewaltiger, trogförmiger Vertiefungen, welche sich im Lauf der Erdgeschichte, nämlich am Ende des Paläozoikums (= Erdaltertum) entlang tektonischer Verwerfungen bis mehrere Kilometer tief in den kristallinen Sockel eingesenkt hatten (Abb. 1). Diese Erkenntnisse über die Ausdehnung des seither so genannten «Permokarbontrogs» waren neu. Die Nagra hatte es trotz gutgemeintem Rat unabhängiger Experten – in Selbstüberschätzung und vorauseilendem Zweckoptimismus – als verzichtbar erachtet, tiefreichende seismische Messungen vorgängig der millionenschweren Bohrungen durchzuführen. Dafür bekam sie die Quittung aus dem Untergrund.

Abb. 1: Geologisches Profil (NNW–SSE, nicht überhöht) durch die Bohrung Riniken, vom Rhein über den Jura zum Mittelland. Mit roten Linien sind tektonische Trennelemente dargestellt (Bruchstrukturen, Überschiebungen). Der im kristallinen Grundgebirge tektonisch eingesenkte Permokarbontrog (braune und graue Farben) ist bis mehrere Kilometer tief  (nach Pfiffner, 2009). Die rund hundert Meter mächtige Schicht des Opalinustons befindet sich innerhalb der Ablagerungsgesteine aus der erdgeschichtlichen Jurazeit (in der Abbildung mit blauer  Farbe bezeichnet). Die Bohrung Riniken  durchteufte diese Tonsteinschicht zwischen 331 und 451 m unter der Terrain-Oberfläche. Unter dem Bözberg verläuft die Obergrenze der Opalinuston-schicht, je nach den topographischen Gegebenheiten, im Tiefenbereich von 300 bis 400 m.

 

So musste die Nagra dann schliesslich ihre (ebenfalls auf das kristalline Grundgebirge fokussierte) Bohrung bei Riniken (1983/84) in 1800 m Tiefe abbrechen, mitten in den kilometermächtigen Perm-Sedimenten (Abb. 1).

Damit aber blieb – und bleibt! – die Frage unbeantwortet, ob in den tieferen Schichten des Karbonzeitalters, nicht auch noch Kohle und Kohlenwasserstoffe vorkommen.

 

Denn wie noch zu erläutern sein wird, führen nutzbare Rohstoffe im tiefen Untergrund gemäss den Sicherheitskriterien des Bundes in einen unlösbaren Nutzungskonflikt, weil ein Endlager über einer solchen Rohstoff-Ressource nicht gebaut werden darf. Dies ist in den Kriterienlisten des Sachplan-Konzeptteils mit akkurater Unzweideutigkeit  festgelegt.

 

Rohstoffe im Untergrund der Nordschweiz: Konsequenzen für Endlagerprojekte

Die Permokarbontröge erstrecken sich, soweit bekannt,  mit etlichen Verzweigungen räumlich verbreitet durch den tiefen Untergrund der Nordschweiz (Abb. 2). Sie gelten aufgrund gesicherter Erkundungsergebnisse als Regionen mit hohem Potenzial für das Vorkommen und die zukünftige Nutzung von Kohle und Kohlenwasserstoffen. Zudem stehen die potenziell Thermalwasser führenden Randstörungen der Tröge als bevorzugte Zielgebiete möglicher Nutzung von geothermischer Energie im Fokus prospektiver Interessen.

Hinsichtlich der nuklearen Entsorgung in geologischen Tiefenlagern wirft der Permokarbontrog (und namentlich sein potenziell nutzbarer Inhalt) in der Schweiz Fragen bezüglich von Interessenkonflikten und Risiken auf, welche die „Sicherheit der Endlagerung“ in Frage stellen.

Abb. 2: Vermuteter und teilweise gesicherter Verlauf der Permokarbontröge in der Nordschweiz sowie im Mittelland (entspricht der Basis des Schichtstapels von der Trias bis und mit Tertiär). In diskreten Umrissen erkennt man die von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete. Die blaue Linie entspricht etwa dem Verlauf der Profilspur des geologischen Querschnitts in Abb. 1.

Das Konzept eines geologischen Endlagers basiert auf der Annahme, dass hochradioaktive Stoffe bis zu einer Million Jahre so sicher im geologischen Untergrund eingeschlossen werden, bis durch den Zerfall der radioaktiven Substanzen ihre Gefährlichkeit abgeklungen ist. Über diesen Zeitraum soll der Einschluss durch Abfallbeschaffenheit, Behälter, Stollenverfüllung und Gestein „wartungsfrei“ (d.h. ohne Sicherung und Bewachung durch Menschen) gewährleistet sein. Das bezeichnen Entsorgungsorganisationen wie die Nagra in diversen Ländern weltweit als „sicheres Endlager“. Doch die Sache hat einen Haken: Sollten nämlich in absehbarer oder weiter Zukunft lebende Gemeinschaften je auf den Gedanken kommen, noch während der nuklearen Abklingzeit nach Rohstoffen im Permokarbontrog zu suchen (Geothermie, Kohle, Gas, CO2– und Kohlenwasserstoff-Gasspeicherung im Untergrund) könnten sie ungewollt auf das Endlager stossen und radioaktiven Substanzen den Weg ins Freie öffnen.

In diesem Zusammenhang sind die „Beurteilungskriterien“ gemäss Konzeptteil des Sachplans geologische Endlager unmissverständlich formuliert (siehe Tabelle A1-8, Kriteriengruppe „Langzeitstabilität“ und „Nutzungskonflikte“; Bundesamt für Energie 2011):

„Beurteilt werden die nutzungswürdigen Rohstoffe und die sich daraus allfällig ergebenden Nutzungskonflikte. Insbesondere wird beurteilt, ob im oder unterhalb des Wirtgesteins … wirtschaftlich nutzungswürdige Rohstoffe (z. B. Salz, Kohlenwasserstoffe, Geothermie, Mineralquellen und Thermen) … vorkommen. Beurteilt wird …, ob die Erschliessung und Nutzung der Rohstoffe die Barrierenwirkung des Wirtgesteins beeinträchtigen (Schichtverletzung) oder das Lager direkt treffen könnte.
Günstig ist, wenn keine Rohstoffe, … innerhalb des Standortgebietes vorkommen.“

 

Fossile Kohlen und Kohlenwasserstoffe: Steinkohle und Erdgas

Die bisher erschlossenen Kohleflöz-Vorkommen liegen zwar in rund 1.5 km Tiefe, was ihre Nutzung gegenwärtig erschwert. Doch neuere Methoden der in situ Kohleflöz-Entgasung (Coalbed Methane, CBM) ermöglichen – allein durch Bohrungen – seit den 80er Jahren die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, ohne ihre aufwändige bergbautechnische Erschliessung bis in grosse Tiefen. Das Potenzial für Kohle und Kohlenwasserstoffe erstreckt sich über das gesamte Verbreitungsgebiet der Permokarbontröge. Diesen Befund belegt auch eine auf Erkundungsarbeiten der Nagra basierende  Karte  der potenziellen Kohlenwasserstoff-Ressourcen (vgl. Abb. 2), im Aargau auf einer Breite von 7-9 km Ost–West quer durch den Kanton (Eberhard 2016, Abb. 6).


Geothermie

Naturgegebene radioaktive Zerfallsprozesse im tiefliegenden Gestein des Erdmantels und der Erdkruste (z.B. die Transformation von Uran oder Thorium über verschiedene Nuklidstufen zu Blei) verlaufen exotherm, d.h. es wird Umgebungswärme produziert. Diese Wärme, die bis an die Erdoberfläche vordringt, wird unter dem Begriff Geothermie subsummiert. Je nach Beschaffenheit der Gesteinsschichten erfolgt der Wärmefluss infolge der unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeit in abweichender Intensität (im Normalfall gilt als Faustregel eine Wärmezunahme von rund 3°C pro 100 m Tiefe). Doch an Bruchstellen der Erdkruste, wo der ursprünglich kompakte Gesteinsverband mechanisch durch Risse und Verwerfungen  geschwächt wurde, kann der geothermische Fluss lokal stark erhöht sein, namentlich wo zirkulierendes Tiefenwasser nach seiner Erwärmung auf bevorzugten Fliesspfaden beschleunigt den Weg als Thermalwasser Richtung Erdoberfläche findet.

Allein die Präsenz von drei bedeutenden Thermalwasser-Nutzungen auf dem Aargauer Territorium ( Schinznach, Baden, Zurzach) ist ein starkes Indiz für regional aussergewöhnlich hohen Erdwärmefluss. In der Tat ist das geothermische Potenzial aufgrund der geologisch-tektonischen Gegebenheiten im Aargau, insbesondere rund um den Bözberg, besonders vielversprechend. Wie neuere Untersuchungen zeigen (Medici & Rybach 1995), kann im Kanton Aargau mit Wärmestromdichten von über 130 Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m2) gerechnet werden (Durchschnittswert in der übrigen Schweiz ca. 80 mW/m2). Dies wird hauptsächlich auf tiefgreifende tektonische Schwächezonen im Grundgebirge (Randstörungen des Permokarbontrogs) zurückgeführt sowie auf Brüche und Gesteinsüberschiebungen im Faltenjura (Eberhard 2016, Abb. 6 und 7). Verschiedene Machbarkeitsstudien befassen sich denn auch mit möglichen Nutzungen der Tiefengeothermie im Kanton Aargau. Namentlich im Bereich der Permokarbontröge, wo der kristalline Untergrund entlang der Randstörungen in die Tiefe sackte, sind die Voraussetzungen für die Nutzung der Tiefengeothermie in hohem Masse gegeben.

 

 Nagra und Ensi verschliessen Augen und Ohren

Jede Forderung, die  Nagra solle ihre vorgesehenen Sondierbohrungen im Bereich des Bözbergs bis auf den Grund des Permokarbontrogs vertiefen, um damit weitere Erkenntnisse über die kilometermächtigen  Sedimente aus der Perm- und  Karbonzeit zu gewinnen, wird von der Nagra und der Aufsichtsbehörde (Ensi) in gewohnter Einigkeit mit fadenscheinigen Argumenten abgewiesen. Man lese dazu beispielsweise die bagatellisierenden und in ihrer Absurdität stellenweise kaum zu überbietenden Formulierungen aus der Broschüre der Nagra “Ressourcen im Untergrund und geologische Tiefenlager – ein Konflikt?”

Darin ist u.a. zu vernehmen (Zitat): “Ist ein Tiefenlager errichtet worden, muss der Standort durch einen Schutzbereich gemäss Art. 40 Kernenergiegesetz vor anderen Nutzungen geschützt werden.” Sachdienlich präzisierend ergänzen wir: “… während der folgenden Million Jahre.”

Die Tatsache, dass sich heute offensichtlich sowohl Nagra als auch Ensi um die vertiefte Erkundung der Permokarbon-Vorkommen im geologischen Untergrund der evaluierten Lagerstandorte drücken, basiert also auf einem alles andere als ergebnisoffenen und daher fragwürdig-durchsichtigen Winkelzug. Denn die im Grundgebirge nachweislich, bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhandenen Rohstoffe kann man nicht einfach mit einem “Verbot” oder einer “gesetzlichen” Auszonung vor späterer Ausbeutung schützen. Allein schon der schlichte Befund – z.B. einer Geothermiebohrung, die auf mehr als nur Wärme stösst –, könnte den Tiefenlager-Sachplan-Dampfer in arge Seenot bringen.

 

***

Fazit: Das Ressourcen-Potenzial im tiefen Untergrund des Bözbergs muss nach dem Stand der Explorationstechnik abgeklärt und seine Nutzungswürdigkeit bis zu einem  Zeitraum von einer Million Jahre evaluiert werden, bevor ein Endlager-Projekt realisiert wird.

Alles andere untergräbt die Glaubwürdigkeit sowohl der Nagra als auch namentlich der Aufsichts- und Bewilligungsbehörden des Bundes bezüglich ihrer eigenen Beurteilungskriterien. Solange konkret absehbare Risiken nicht faktenbelegt ausgeschlossen werden können, ist ein Endlager ganz einfach nicht “langzeit-sicher” mithin gegebenenfalls gar gesetzeswidrig.

Sollte also die vorgängige Abklärung der Vorkommen von Kohle, Gas und eventuell Erdöl unterbleiben, ist auch davon auszugehen, dass die vom Parlament referendumsfähig erteilte Rahmenbewilligung in einer Volksabstimmung mit grosser Wahrscheinlich abgelehnt wird: Ein nuklearpolitischer Trümmerhaufen.

 

André Lambert und Heiner Keller, Mitglieder des Vorstandes

 

Referenzen

Bundesamt für Energie (2011): Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (Rev.)

http://www.bfe.admin.ch/themen/00511/01432/06821/index.html?lang=de&dossier_id=06900

Eberhard, M. (2016): Geothermie im Kanton Aargau. Aarg. Naturf. Ges. Mitt. 2016, Bd. 38: 81-112.

Medici, F. & Rybach, L. (1995): Geothermal map of Switzerland 1:500‘000 (Heat Flow Density). Beitr. Geol. Schweiz, Ser. Geophys. Nr. 30, Schweiz. Geophys. Komm.

Nagra.aus verantwortung (2017): ressourcen im untergrund und geologische tiefenlager – ein konflikt?

https://www.nagra.ch/data/documents/database/dokumente/$default/Default%20Folder/Publikationen/Broschueren%20Themenhefte/d_Faltblatt_Ressourcen_2017.pdf

Pfiffner, O.A. (2009): Geologie der Alpen. Haupt Verlag, Bern, Stuttgart, Wien. ISBN 978-3-8252-8416-9

Tiefenlager: Pro Bözberg ist besorgt

Tiefenlager: Pro Bözberg ist besorgt

Vorstand und Mitglieder von Pro Bözberg beobachten und analysieren mit kritischer Aufmerksamkeit sowohl die Planung, die Verfahren als auch die bisherigen Erfahrungen mit der „Entsorgung“ des Atommülls.

In seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2018 zum „Sachplan geologische Tiefenlager“ (Etappe 2/3) an das Bundesamt für Energie forderte der Verein Pro Bözberg unter anderem:

  • Angesichts des Realisierungsplanes (Betriebsbewilligung Lager für hochradioaktive Abfälle HAA ab 2060), müssen zwingend auch Alternativen (neue technische Möglichkeiten) und konkrete Risikovergleiche für Mensch und Umwelt mit andern europäischen Endlagerkonzepten geprüft und beurteilt werden.“

Diese Forderung ist aktueller denn je. Denn gerade im internationalen Vergleich zeigen sich in praktisch allen, heute geplanten, begonnenen und den bereits dramatisch gescheiterten (!) „Endlagerprojekten“ gravierende Schwachstellen.

Eine Übersicht der derzeit weltweit bekannten Tiefenlager-Probleme und Endlager-Havarien findet sich im Blogbeitrag von „Nuclear Waste“ (20. Mai 2018):

http://www.nuclearwaste.info/von-der-geologischen-tiefenlagerung-zur-dualen-strategie/

Zudem gibt der Autor dieser Studie ein beachtenswertes TV-Interview:

http://shf.ch/index.php?huet-im-gsproech-14-mai-2018

Man muss sich vor Augen halten: Das Konzept des Tiefenlagers basiert auf der Annahme, dass die hochradioaktiven Abfälle für 1 Million Jahre sicher, unberührt und unberührbar hunderte Meter unter der Erdoberfläche vom Lebensraum ferngehalten werden können.

Das bereits dokumentierte und absehbare global-kollektive Fiasko erschüttert das Konzept der Tiefenlagerung in seinen Grundfesten: Es muss dringend und vorurteilslos einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen werden – unter Einbezug sämtlicher Erfahrungen und Fehlentscheidungen –, in einer internationalen Auslegeordnung. Dies erfordert Zeit. Zeit, die man sich nehmen muss. Zeit, die aber ohnehin vorhanden ist, da die bisherigen Realisierungspläne alle um Jahrzehnte verzögert werden. Eine Aus-Zeit und neue Denkansätze aufgrund der Erfahrungen, der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sind ein Gebot der Stunde!

Die Tiefenlagerung von Atommüll auch gemäss heutigem Konzept von Nagra und Ensi treibt havariert in Schieflage. Es genügt nicht mehr, sich einfach hinter „Verfahren“ zu verschanzen, wenn die globalen Erfahrungen nicht annehmbare Risiken zeigen.

André Lambert und Heiner Keller, Mitglieder des Vorstandes

22. Mai 2018

Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2: Stellungnahme mit Anträgen zur Etappe 3

Verein Pro Bözberg gibt Stellungnahme mit Anträgen ans Bundesamt für Energie ab

Effingen, 29. Januar 2018

Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2: Stellungnahme mit Anträgen zur Etappe 3

Sehr geehrte Damen und Herren

„Pro Bözberg“ ist ein kantonal einsprache- und beschwerdelegitimierter Verein. Er begleitet das Sachplanverfahren mit kritischer Aufmerksamkeit, insbesondere die sachliche Nachvollziehbarkeit der Standortauswahl und die zeitliche Richtigkeit der Entscheide von Nagra und Bundesbehörden. In Übereinstimmung mit dem Kernenergiegesetz besteht Pro Bözberg darauf, dass bei der Standortwahl zur Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle ausschliesslich Sicherheitskriterien gelten. Zu keiner Zeit dürfen weder politisch-wirtschaftliche Machbarkeiten noch geographische Opportunitäten (z.B. die Nähe zum Zwischenlager Würenlingen) oder Verfahrenschritte für definitive Entscheide relevant sein.

Im Rahmen der Anhörung nimmt der Verein Pro Bözberg (z.Z. 1780 Mitglieder), vertreten durch seinen Vorstand, hiermit Stellung zu den Ergebnissen von Etappe 2 SGT. Er stützt sich dabei auf die in seinen Vereinsstatuten festgeschriebenen
Zweckbestimmungen. Im genannten Zusammenhang relevant sind für den Verein Pro Bözberg folgende Themen und daraus abzuleitende Anliegen:

1. Erhalt und Pflege der Landschafts- und Naturwerte sowie der Erholungs- und Tourismusfunktionen in der Region Bözberg–Oberes Fricktal.
2. Erhalt und Pflege der ungeschmälerten Werte für die Thermalwassernutzung in der Region Bözberg–Schinznach–Brugg
3. Massnahmen gegen zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung während SGTEtappe 3
4. Gleichbehandlung aller drei im Verfahren verbliebenen Standortregionen bezüglich Tiefgang und Qualität der geowissenschaftlichen Exploration und erforderlichem Kenntnisstand für die Standortwahl. Vorgabe entsprechender Ausschlusskriterien, die auch internationalen Standards genügen.
5. Angesichts des Realisierungsplanes (Betriebsbewilligung Lager HAA ab 2060), müssen zwingend auch Alternativen (neue technische Möglichkeiten) und konkrete Risikovergleiche für Mensch und Umwelt mit andern europäischen Endlagerkonzepten geprüft und beurteilt werden.

Pro Bözberg stellt dazu folgende konkrete Forderungen:

Zu 1.

Erhalt und Pflege der Landschafts- und Naturwerte sowie – damit einhergehend – der Erholungs- und Tourismusfunktionen in der Region Bözberg–Oberes Fricktal sind für die ökonomische und ökologische Weiterentwicklung der Region zentral. Sie dürfen durch ein Endlagerprojekt nicht geschmälert werden. Bereits die Fokussierung auf lediglich drei potenzielle Standorte und deren Untersuchung hat schon während der Etappe 3 negative Vorwirkungen: Mit der Perspektive als möglicher Endlagerstandort sinkt – offen wie unterschwellig – die künftige Investitionsbereitschaft in Erholungs- und Tourismusprojekte, einschliesslich deren verkehrsmässige Erschliessung.
Sowohl die geologischen Untersuchungen (Bohrungen usw.) als auch die absehbare Bautätigkeit (Zufahrten, Erschliessung, Schacht- und Stollenanlagen usw.) entfalten beeinträchtigende Vorwirkungen. Um diese auszugleichen, erwartet Pro Bözberg ab Beginn von Etappe 3 Vorschläge betreffend zeitgerechte Kompensations- und Ersatzmassnahmen. Solche dürfen nicht auf eine spätere Etappe der Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschoben werden.

Zu 2.

Der Erhalt der ungeschmälerten Werte für die Thermalwassernutzung in der Region Bözberg–Schinznach–Brugg ist ein fraglos unverzichtbarer Aktivposten zur Weiterentwicklung der Region. Auch hier entfalten die Sachplanaktivitäten bereits in der Etappe 3 beeinträchtigende Vorwirkungen, insbesondere bezüglich dem Image der bestehenden Bäderanlagen und deren Weiterentwicklung. Es ist deshalb in Etappe 3 konkret aufzuzeigen, welche Massnahmen eine allfällige qualitative Beeinträchtigung und/oder quantitative Schmälerung der Thermalwassernutzung verhindern können (siehe auch Pkt. 4). Zur Beweissicherung ist eine regionale Überwachung der Thermalwasserzuflüsse in der Region Bözberg–Schinznach–Brugg zu installieren. Zudem sind Massnahmen aufzuzeigen und vorzubereiten, die bei einer entsprechenden Havarie ergriffen werden müssten.

Zu 3.

Bereits in der Etappe 3, welche gemäss aktuellem Zeitplan mindestens 13 Jahre lang dauern soll, ist mit erheblichen zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastungen zu rechnen, bei Bohrarbeiten auch in der Nacht und am Wochenende. Dies stört nicht nur die Anwohner und erholungssuchende Besucher, sondern auch die Natur (Tiere werden durch Lärm und Lichteinwirkungen gestört, ev. vertrieben, möglicherweise sind wichtige Wildwechsel betroffen). Der Verein Pro Bözberg erwartet einen konkreten Massnahmenkatalog, der aufzeigt, wie diese Beeinträchtigungen minimiert und kompensiert werden sollen.

Zu 4.

In Etappe 3 verbleiben gemäss den fachlichen Beurteilungen des Bundes (Ensi) und der Kantone (AdK, AG SiKa/KES) noch drei potenzielle Standorte. Der Verein Pro Bözberg erwartet vom Bundesrat, dass alle drei Gebiete geologisch, hydrogeologisch und geophysikalisch gleichwertig untersucht, ausgewertet und auf vergleichbarem Kenntnisstand beurteilt werden. Dies bedingt namentlich, dass an allen drei Standorten die erforderliche, von der Nagra wissenschaftlich begründete Anzahl Tiefbohrungen durchzuführen ist. Auch sind die hydrogeologische Situation (oberflächennahe
Wasserkreisläufe und Tiefengrundwässer) sowie die quartärgeologischen (glaziale Tiefenerosion) und die seismologischen Langzeitrisiken durch geeignete Untersuchungen und Messreihen zu belegen und nicht lediglich mit numerischen Modellen darzustellen. Sollte die Nagra einzelne der von ihr wissenschaftlich begründeten, beantragten und behördlich bewilligten Bohrungen nicht durchführen wollen, ist dies von ihr sachlich zu begründen sowie vom Ensi und der AGSiKa/KES zu beurteilen. Andernfalls untergräbt die Nagra ihre Glaubwürdigkeit bezüglich des von ihr selbst formulierten Explorationskonzepts.

Seit der Nagra-Bohrung Riniken (1983/84) steht fest, dass das Grundgebirge unter dem Bözberg weitreichend aus mehrere Kilometer mächtigen Sedimenten des Karbon- und Perm-Zeitalters besteht. Diese Ablagerungen enthalten nachweislich (Bohrungen Weiach 1983 und 2000) Kohle- und Erdgasvorkommen. Daraus ergibt sich – zum ohnehin schon bestehenden Geothermiepotenzial – zwingend ein zukünftiger Nutzungskonflikt mit einem darüber (d.h. im Opalinuston) installierten Atommüll-Endlager. Die Nagra ist daher vom Bundesrat zu verpflichten, aufgrund adäquater Abklärungen (z.B.  Tiefbohrungen kombiniert mit Reflexionsseismik), die möglichen Nutzungskonflikte bezüglich der
Langzeitsicherheit eines Endlagers wissenschaftlich zu bewerten. Die Ergebnisse sind sodann von den Aufsichtsbehörden zu beurteilen.

Zu 5.

Zusätzlich zu den geltenden Sicherheitskriterien gemäss „Konzeptteil Sachplan“ verlangt das Kernenergiegesetz (Artikel 14) die vorgängige Festlegung von Ausschlusskriterien, „bei deren Nichterfüllung ein vorgesehener Lagerbereich wegen fehlender Eignung ausgeschlossen wird“.
Diese Ausschlusskriterien müssen:

  • wissenschaftsmethodisch mess- und kontrollierbar sein
  • dem international geltenden Standard entsprechen
  • neueste technische Entwicklungen berücksichtigen
  • Risikovergleiche mit andern europäischen Lösungen beinhalten.

Pro Bözberg vertritt die Auffassung, dass auch ein Risikovergleich betreffend Mensch und Umwelt erforderlich ist, der mindestens die geplanten europäischen Endlager mit einbezieht. Dabei sind die auf internationaler Ebene anerkannten Kriterien anzuwenden (siehe oben). Dadurch sollen die länderspezifischen Sicherheitsunterschiede transparent aufgezeigt und entsprechende Schlussfolgerungen für die nukleare Entsorgungspolitik der Schweiz formuliert werden.

Aufgrund der langen Realisierungspläne ist dafür genügend Zeit vorhanden. Vor diesem Hintergrund sieht Pro Bözberg keine Notwendigkeit auf rasche Standort-Entscheide zu drängen.

Der Verein Pro Bözberg erwartet eine angemessene Berücksichtigung seiner Anliegen im kommenden Bundesratsentscheid und eine fundierte Bearbeitung seiner Forderungen.

Freundliche Grüsse

Verein Pro Bözberg
Namens des Vorstands
Otto H. Suhner, Präsident    Dr. iur. René Müller, Beisitzer

Kopien:
– Stadt Brugg
– Kanton Aargau, Dept. BVU
– Bad Schinznach AG, Herrn Dir. Marcus Rudolf

>>> Vernehmlassung_Pro Bözberg_SGT-E2 (scan, pdf)

Öffentliche Vernehmlassung zum „Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager Etappe 2“

Öffentliche Vernehmlassung zum „Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager Etappe 2“

1. Februar 2018

Bitte machen Sie mit, geben Sie dem Bözberg in Bern ein Gewicht, nehmen Sie aktiv teil:
Öffentliche Vernehmlassung zum „Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager Etappe 2“ beim Bundesamt für Energie BFE. Musterfragebogen bei www.pro-boezberg.ch herunterladen, ausfüllen und abschicken (Frist bis 9. März 2018).

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie wissen, lagern radioaktive Abfälle der Schweiz seit Jahrzehnten im Zwischenlager ZWILAG in Würenlingen. Der Vertrag mit der Gemeinde wurde vorläufig bis 2049 verlängert. Die eingeschlossene Strahlung stellt für Mensch und Umwelt noch für Jahrtausende eine Gefahr dar.

Mit dem komplizierten Verfahren „Sachplan geologische Tiefenlager“ versucht der Bundesrat die Einlagerung der gefährlichen Abfälle in Tonschichten rund 500 m unter der Erdoberfläche zu untersuchen, zu beurteilen, zu bewilligen und zu realisieren. Der Opalinuston unter dem Bözberg erfüllt nach heutigem Wissens- und Untersuchungsstand die Hoffnungen der Experten für die im Kernenergiegesetz (21. März 2003) verlangte „sichere Entsorgung“ durch die Verursacher.

Die bisher erarbeiteten Akten sind ausserordentlich umfangreich (mehrere 10‘000 Seiten). Es ist der Bevölkerung praktisch unmöglich, sich ein verlässliches Bild über die Gefahren und Auswirkungen eines allfälligen nuklearen Tiefenlagers für die Region zu machen. Deshalb ist es auch schwierig, an der öffentlichen Vernehmlassung des BFE teilzunehmen: Der elektronische Fragebogen enthält nicht weniger als 128 Fragen (www.bfe.admin.ch/vernehmlassungetappe2). Die Auswertung soll dem Bundesrat für seinen Entscheid über die Weiterführung der Standortsuche vorgelegt werden.

Pro Bözberg verfolgt die Entwicklung und die Planungen der NAGRA (www.nagra.ch, Genossenschaft der Verursacher von radioaktiven Abfällen) und des Bundesamtes für Energie BFE (www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle, verfahrensführende Bundesbehörde; www.jura-ost.ch, vom BFE für die Region Bözberg mit Leistungsauftrag mandatiert) aufmerksam und kritisch. Pro Bözberg berichtet regelmässig an den Mitgliederversammlungen über seine Haltung und die neuesten Entwicklungen. Die aktuelle Vernehmlassung von Pro Bözberg an das BFE enthält folgende Stichworte:
Ausschliesslich Sicherheitskriterien für Entscheide massgebend.
Offene Fragen bezüglich geologischem Untergrund unter dem Opalinuston.
Mögliche Beeinträchtigung der Thermalwassernutzung (Schinznach-Bad).
Schon die Planung hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Landschaft.
Technische Entwicklungen und Vergleiche mit europäischen „Lösungen“ beachten.
Keine voreiligen Entscheide (geplanter Beginn Einlagerung nach 2060).

Damit die Region Bözberg in Bern zur Kenntnis genommen wird, ist es wichtig, dass möglichst viele Personen an der Vernehmlassung teilnehmen. Auf www.pro-boezberg.ch ist ein Muster-Fragebogen zur freien Verfügung vorbereitet:
Kopieren Sie den Musterfragebogen, fügen Sie Ihren Namen ein, und schicken Sie ihn vor dem 9. März 2018 elektronisch an sachplan@bfe.admin.ch.
Selbstverständlich können Sie den Text nach Ihrer Meinung frei abändern. Wichtig ist, dass Sie teilnehmen.

Der Vorstand von Pro Bözberg dankt Ihnen für das Engagement und die Unterstützung.

>>> Vernehmlassung_Muster Pro Bözberg zur freien Verwendung (.doc)