Verbandsbeschwerderecht

Pro Bözberg ist ein einsprache- und beschwerdelegitimierter Verein.

PRO BÖZBERG freut sich über den Eintrag im Verzeichnis der einwendungs- und beschwerdeberechtigten gesamtkantonalen und regionalen Organisationen gemäss § 4 Abs. 5 des Baugesetzes des Kantons Aargau.

Der Verein kann nun in eigenem Namen gegen alle Beeinträchtigungen auftreten, die seinen Vereinszielen widersprechen.

Hier gelangen Sie zur öffentlichen Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen, welche das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau führt (externer Link).

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16. August 2017