Verbandsbeschwerderecht

Pro Bözberg ist ein einsprache- und beschwerdelegitimierter Verein.

PRO BÖZBERG freut sich über den Eintrag im Verzeichnis der einwendungs- und beschwerdeberechtigten gesamtkantonalen und regionalen Organisationen gemäss § 4 Abs. 5 des Baugesetzes des Kantons Aargau.

Der Verein kann nun in eigenem Namen gegen alle Beeinträchtigungen auftreten, die seinen Vereinszielen widersprechen.

Hier gelangen Sie zur öffentlichen Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen, welche das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau führt (externer Link).

Zum Verzeichnis

16. August 2017

 

Pressemitteilung ’Probebohrungen Nagra’

Keine Einsprache

Der Verein Pro Bözberg wird gegen die Bohrgesuche der Nagra keine Einsprache machen (Beschluss des Vorstandes 2017).

Die Bohrgesuche der Nagra lösen rund um den Bözberg Emotionen, Ängste und Erwartungen aus. Die Geschichte der Nagra – seit 1972 auf der Suche nach einem Endlager-Standort für radioaktive Abfälle – ist geprägt von kostspieligen Untersuchungen, Irrtümern, Fehlentscheiden, Niederlagen, und Kehrtwendungen. Die aktuellen und geplanten Untersuchungen des Untergrunds (Seismik, Sondierbohrungen) sind erneute Versuche auf dem ungewissen Weg zu einer Lagerung des Atommülls in der Schweiz. Eine Lösung ist weder sachlich, politisch noch finanziell in Sicht. Die im Auftrag des Bundes zu realisierende Inbetriebnahme eines geologischen Tiefenlagers verschiebt sich deshalb regelmässig um Jahrzehnte in die ferne Zukunft. Weiter