Pro Bözberg und die Waldbewirtschaftung

Pro Bözberg und die Waldbewirtschaftung

Waldbewirtschaftung

Fast die Hälfte der Landschaft rund um den Bözberg ist bewaldet. Gemäss Aargauischem Waldgesetz bestimmen die Waldeigentümer über die Bewirtschaftung des Waldes. In neuerer Zeit haben die Gemeinden (Ortsbürgergemeinden und Einwohnergemeinden) diese Kompetenz weitgehend an Forstbetriebe und Forstunternehmungen abgetreten. Diese versuchen, mit immer schematischerem Vorgehen, immer mehr Maschineneinsatz und immer mehr öffentlichen Geldern den Wald so zu nutzen, dass der Forstbetrieb Ende Jahr schwarze Zahlen schreibt. Übrig bleiben Kahlschläge, Forste ohne Bäume, Forststrassen mit abrasierten Rändern gestörte Böden, angeschlagene Bäume und veränderte Gewässer.

So Nicht: Die waldzerstörenden Spuren der Forstwirtschaft sind an vielen Orten unübersehbar. Mit Unverständnis begegnen wir auf dem Bözberg, in Teilen des Obern Fricktals und auf dem Linnerberg laufend den zahlreichen grossflächigen und radikalen Holzschlägen im Wald. Die eingesetzten schweren Gerätschaften hinterlassen eigentliche Pisten mit Bodenverdichtungsfolgeschäden. Pro Bözberg sagt: So nicht. Der Vortrag an der Mitgliederversammlung 2017 hat am Beispiel der Bürgergemeinde Basadingen-Schlattingen aufgezeichnet, dass es auch anders geht. Die Nutzung von Holz und die Art des Maschineneinsatzes sind nicht eine Frage des Könnens, sondern des Wollens.

Forstbetriebe missachten Schutzgebiete: Die Region des Bözbergs liegt gemäss Kantonalem Richtplan in einem „Kernraum für Landschaftsentwicklung“ (https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/raumentwicklung/grundlagen_und_kantonalplanung/richtplanung_1/richtplantext_1/Gesamter_Richtplan.pdf). Mehrere nationale, kantonale und lokale Schutzgebiete sind behörden- und grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Kahlschläge und Flächenhiebe in Landschaften von nationaler Bedeutung hinterlassen weithin sichtbare Schnatten und Schlagkanten an Kreten und Hängen. In den vom Bundesrat ausgeschiedenen BLN-Gebieten sollen Landschaft und Lebensräume „ungeschmälert erhalten“ werden. Diese Zielsetzung wird im Kantonalen Richtplan behördenverbindlich bestätigt. Dass sich die Forstbetriebe überhaupt nicht an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten ist unverantwortlich und darf so nicht hingenommen werden.

Mehr Naturwälder: Die Linner Linde zeigt, wie alt und wie gross ein Baum werden kann. 600 bis 800 Jahre alt soll sie sein. Im ganzen übrigen Wald des Bözbergs steht kein Baum der älter als 120 Jahre ist. In vielen Waldflächen dominieren Stangenholz, Jungwuchs oder gar Brombeeren mit angepflanzten Bäumen. Pro Bözberg verlangt, dass im Kernraum für Landschaftsentwicklung der Anteil an Naturwäldern massiv erhöht wird. Dies geht mit einem Verzicht auf Holznutzung und ist im Rahmen der kantonalen Waldprogramme (mit Abgeltungen) möglich.

Waldeigentümer und Steuerzahler sollen bestimmen: Die heute üblichen grossflächigen und radikalen Holzschläge sind weder nachhaltig, noch naturnah, noch klimaneutral. Sie schädigen den Wald und die Waldböden in ihrer Substanz und sind deshalb nicht im Sinne der Waldeigentümer und der Steuerzahler. Der Wald darf nicht einfach dem Forstbetrieb überlassen werden. Ziele, Inventar und Ertrag müssen langfristig festgelegt werden.

Pro Bözberg: Mit den legal zur Verfügung stehenden Mitteln wird sich unser Verein für die ungeschmälerte Erhaltung der Landschaft einsetzen. Dies gilt auch zu Gunsten einer schonenden Waldbewirtschaftung sowie gegen Flächenhiebe und rüden Maschineneinsatz. Zielsetzung wird es sein, im Rahmen des kantonalen Naturschutzprogrammes Wald mehr Waldfläche auf dem Bözberg Priorität einzuräumen.

Kahlschlag oder naturnaherWald: So oder so?