Nur der «Naturnahe Wald» ist gesetzeskonform!

Leserbrief an «fricktal.info» aus Anlass der Pensionierung von Sebastian Meier, Förster von Sulz-Laufenburg, der den Schreibenden am 3. Juni zu einer Waldbesichtigung in Sulz empfing.

Nur der «Naturnahe Wald» ist gesetzeskonform!

In der Umgebung von Rheinfelden und im oberen Fricktal leidet man an der groben Maschinenbewirtschaftung im Forst (grossflächige Kahlschläge) und kämpft für einen naturnahen Wald. Dass dieser aber auch im Fricktal existiert, erfuhr man anlässlich der Pensionierung des Försters von Sulz-Laufenburg. Sebastian Meier hat dort seit vielen Jahren einen naturnahen Wald (auch Dauer- oder Plenterwald) aufgebaut – mit berechtigter Hoffnung, dass sein bereits tätiger Nachfolger die gleiche Praxis verfolgen wird. Bei meinem Besuch in seinem Wald zeigte Förster Meier eindrücklich die Merkmale dieses Waldbaus:

  • Keine Kahlschläge («clear cuts», im Bözberggebiet bis über 2 ha!)
  • Mehrstufiger Baumbestand (im Flugbild keine Waldlücken)
  • Naturverjüngung (nur wenig Neupflanzungen)
  • Einzelbau-Ernte
  • Die Natur diktiert den Baumbestand, nicht forstwirtschaftliche Moden (wie beispielsweise die heutige Eichen-Manie)

Das Resultat: Der so bewirtschaftete Wald erfüllt seine ökologische und ökonomische Aufgabe ebenso gut wie die immer wichtigere Erholungsfunktion.

Die Frage, die sich hier aufdrängt: Warum muss man um eine solche Selbstverständlichkeit im Fricktal kämpfen und dabei gegen Argumente antreten, die nur Behauptungen sind (z.B. «Steilheit des Geländes» ist deshalb kein Argument, weil der Dauerwald/Plenterwald auch im hügeligen Emmental beheimatet ist).

Die Antwort ist wohl einfach: Die Maschinenforst-Methode verbreitet sich, weil es die Maschinen dazu gibt. Der Mensch braucht seit jeher seine neusten Werkzeuge auch dort, wo ihr Einsatz fehl am Platz ist. Auf keinen Fall ist der Maschinen-Forst aber vom Gesetzgeber gewollt – es gilt das Gegenteil: Im Aargauer Waldgesetz steht gleich am Anfang (§ 1):

«Ziel des Gesetzes ist, den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten, namentlich als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen»

Im schweizerischen Waldgesetz findet man in Artikel 20/2 den Auftrag an die Kantone, sie sollen Bewirtschaftungsvorschriften erlassen, die dafür sorgen, «den Erfordernissen der Holzversorgung, des naturnahen Waldbaus und des Natur- und Heimatschutzes Rechnung zu tragen». Dies bestätigen die Rheinfelde Ortsbürger auch: Sie halten fest, dass sie die Gemeinde in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen unterstützen wollen.

Faktisch wird also bei der maschinellen Forstwirtschaft (Wald ist nicht gleich Forst!) gegen die gesetzliche Grundmelodie verstossen – und der verantwortliche Kanton ist dabei eher Komplize als Kontrolleur. Dabei stehen wir bei einem helvetischen Grundübel: Kantonsregierungen fühlen sich bei Umweltgesetzen oft anderen Interessen als dem Landesrecht verpflichtet. Was der Thurgau bei den Tierschutzverstössen (z.B. Fall «Hefenhofen») übersehen wollte, scheint nun im Fricktal Nachahmung in der Forstwirtschaft zu finden. Es geht dabei um den landesüblichen «Gesetzesstreik», den ein bekannter Regierungsrat aus dem Baselbiet so definierte: «Der Reiz des Regierens besteht in der Willkür». Der naturnahe Wald hat zwar das Gesetz auf seiner Seite, aber das nützt ihm nur etwas, wenn sich ein flächendeckender Protest gegen die angerichteten Wüsteneien im Wald erhebt. Weil die Naturschutzverbände aber dabei unter seltsamen Beisshemmungen leiden, muss man auf einen wirksamen Protest eher von Jagdgesellschaften oder Vereinigungen wie «Pro Bözberg» setzen, Dazu wäre es höchste Zeit.

Jürg Keller, Rheinfelden
Mitglied von Pro Bözberg