Nur der «Naturnahe Wald» ist gesetzeskonform!

Nur der «Naturnahe Wald» ist gesetzeskonform!

Leserbrief an «fricktal.info» aus Anlass der Pensionierung von Sebastian Meier, Förster von Sulz-Laufenburg, der den Schreibenden am 3. Juni zu einer Waldbesichtigung in Sulz empfing.

Nur der «Naturnahe Wald» ist gesetzeskonform!

In der Umgebung von Rheinfelden und im oberen Fricktal leidet man an der groben Maschinenbewirtschaftung im Forst (grossflächige Kahlschläge) und kämpft für einen naturnahen Wald. Dass dieser aber auch im Fricktal existiert, erfuhr man anlässlich der Pensionierung des Försters von Sulz-Laufenburg. Sebastian Meier hat dort seit vielen Jahren einen naturnahen Wald (auch Dauer- oder Plenterwald) aufgebaut – mit berechtigter Hoffnung, dass sein bereits tätiger Nachfolger die gleiche Praxis verfolgen wird. Bei meinem Besuch in seinem Wald zeigte Förster Meier eindrücklich die Merkmale dieses Waldbaus:

  • Keine Kahlschläge («clear cuts», im Bözberggebiet bis über 2 ha!)
  • Mehrstufiger Baumbestand (im Flugbild keine Waldlücken)
  • Naturverjüngung (nur wenig Neupflanzungen)
  • Einzelbau-Ernte
  • Die Natur diktiert den Baumbestand, nicht forstwirtschaftliche Moden (wie beispielsweise die heutige Eichen-Manie)

Das Resultat: Der so bewirtschaftete Wald erfüllt seine ökologische und ökonomische Aufgabe ebenso gut wie die immer wichtigere Erholungsfunktion.

Die Frage, die sich hier aufdrängt: Warum muss man um eine solche Selbstverständlichkeit im Fricktal kämpfen und dabei gegen Argumente antreten, die nur Behauptungen sind (z.B. «Steilheit des Geländes» ist deshalb kein Argument, weil der Dauerwald/Plenterwald auch im hügeligen Emmental beheimatet ist).

Die Antwort ist wohl einfach: Die Maschinenforst-Methode verbreitet sich, weil es die Maschinen dazu gibt. Der Mensch braucht seit jeher seine neusten Werkzeuge auch dort, wo ihr Einsatz fehl am Platz ist. Auf keinen Fall ist der Maschinen-Forst aber vom Gesetzgeber gewollt – es gilt das Gegenteil: Im Aargauer Waldgesetz steht gleich am Anfang (§ 1):

«Ziel des Gesetzes ist, den Wald zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten, namentlich als Teil einer naturnahen, vernetzten Landschaft, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen»

Im schweizerischen Waldgesetz findet man in Artikel 20/2 den Auftrag an die Kantone, sie sollen Bewirtschaftungsvorschriften erlassen, die dafür sorgen, «den Erfordernissen der Holzversorgung, des naturnahen Waldbaus und des Natur- und Heimatschutzes Rechnung zu tragen». Dies bestätigen die Rheinfelde Ortsbürger auch: Sie halten fest, dass sie die Gemeinde in sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen unterstützen wollen.

Faktisch wird also bei der maschinellen Forstwirtschaft (Wald ist nicht gleich Forst!) gegen die gesetzliche Grundmelodie verstossen – und der verantwortliche Kanton ist dabei eher Komplize als Kontrolleur. Dabei stehen wir bei einem helvetischen Grundübel: Kantonsregierungen fühlen sich bei Umweltgesetzen oft anderen Interessen als dem Landesrecht verpflichtet. Was der Thurgau bei den Tierschutzverstössen (z.B. Fall «Hefenhofen») übersehen wollte, scheint nun im Fricktal Nachahmung in der Forstwirtschaft zu finden. Es geht dabei um den landesüblichen «Gesetzesstreik», den ein bekannter Regierungsrat aus dem Baselbiet so definierte: «Der Reiz des Regierens besteht in der Willkür». Der naturnahe Wald hat zwar das Gesetz auf seiner Seite, aber das nützt ihm nur etwas, wenn sich ein flächendeckender Protest gegen die angerichteten Wüsteneien im Wald erhebt. Weil die Naturschutzverbände aber dabei unter seltsamen Beisshemmungen leiden, muss man auf einen wirksamen Protest eher von Jagdgesellschaften oder Vereinigungen wie «Pro Bözberg» setzen, Dazu wäre es höchste Zeit.

Jürg Keller, Rheinfelden
Mitglied von Pro Bözberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geologische Tiefenlager: Die Standortfrage spitzt sich zu

Die Nagra bohrt am Bözberg. Einmal mehr: schon 1983/84, damals in Riniken. Dort lag aber das erhoffte Kristallingestein unerreichbar tief. Ein Fehlschlag! Nun glaubte die Region 35 Jahre lang, von der Endlagerfrage verschont zu werden. Inzwischen wurde der Opalinuston als „Alternative“ zum Kristallin entdeckt. Auch am Bözberg. So wurde der „Bözberg“ zu Jura Ost und damit abermals zum Mitfavoriten für ein Tiefenlager, neben Lägern Nord und Zürich Nordost. Einer der drei Standorte soll das Endlager „bekommen“.

Nun wird der Untergrund der drei Gebiete geologisch erkundet: Die Schicht-Strukturen mit seismischen Messungen, die Gesteine mit Bohrungen. Dann müssen alle Befunde und Erkenntnisse aus diesen Bohrungen mit den Ergebnissen der seismischen Erkundung kombiniert und für jedes Standortgebiet in ein räumliches geologisches Modell der Struktur und des Schichtaufbaus integriert werden. Eine absolut unverzichtbare Grundlage für die darauf aufzubauende hydrogeologisch-geotechnische Synthese der Gegebenheiten im Gesteins-Untergrund. Und erst danach wird die mögliche Eignung für die langzeitsichere Aufnahme eines Endlagers überhaupt seriös beurteilt und die Auswahl eines Standorts glaubwürdig zu begründen sein. Die Behörden beteuern dabei die Prämisse: Sicherheit hat höchste Priorität! Genau dies fordert der Verein Pro Bözberg, kompromisslos und im Einklang mit dem Aargauer Regierungsrat.

Dessen ungeachtet plant die Nagra demnächst eine Zäsur von inhärent gesellschaftspolitischer Brisanz: die sogenannte „Bekanntgabe“ des Standorts, für den die Nagra ein Rahmenbewilligungsgesuch gemäss Kernenergierecht vorbereiten will. Diese „Bekanntgabe“ ist freilich nichts anderes als die vorgezogene Standortwahl!  Und diese soll gemäss Nagra-Planung bereits in zwei Jahren erfolgen. Das heisst lange bevor die unabdingbaren Ergebnisse der oben genannten geologischen Exploration (Bohrungen) überhaupt ansatzweise fundiert ausgewertet und in eine konsistente Synthese der erdwissenschaftlichen Gegebenheiten im Untergrund der Nordschweiz integriert sein können! Wir werten dies als überhastetes Vorgehen der Nagra, das auch beim Ausschuss der Kantone (AdK) auf Ablehnung stösst. Der AdK kritisierte in seiner Stellungnahme vom September 2017: „Faktisch erfolgt mit diesem Schritt die Standortwahl für ein oder zwei Tiefenlager. Entscheidungsgrundlagen und Auswahlargumente müssen wissenschaftlich-technisch fundiert sein; dies bedingt zumindest in den Grundzügen frühzeitig deren Begutachtung, damit das Risiko eines Fehlentscheids – und damit das Misslingen des Sachplans – minimiert werden kann.“

Unabhängig davon reichte der Vorstand des Vereins Pro Bözberg  dem Technischen Forum Sicherheit im September 2017 formell eine Frage zu dieser politisch heiklen Präzedenz der Standortwahl ein:
https://www.ensi.ch/de/technisches-forum/vorzeitige-standortfestlegung-in-etappe-3/
Wie aus den Antworten der zuständigen Behörden (BFE, Ensi) zu entnehmen ist, erkannten diese immerhin den politischen Zündstoff: Denn die Nagra hat zugesichert, ihren internen Entscheid mit einem begleitenden Bericht zu begründen. Mehr nicht. Daher gilt es für die Bevölkerung des Bözbergs, die weitere Entwicklung mit Argusaugen zu verfolgen und sowohl auf Verfahrenstransparenz und propagandafreie Information über die Ergebnisse der laufenden Felduntersuchungen (namentlich der Tiefbohrungen) und der daraus erarbeiteten Synthesen zu bestehen.

Mit seiner Frage 147 an das Technische Forum Sicherheit hat der Verein Pro Bözberg  auch dazu beigetragen, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi die Nagra verpflichtet hat, in einem Konzeptbericht darzulegen, welche Referenzberichte wann fertiggestellt und zur Publikation bereit sein werden. Dieser Bericht liegt nun vor und kann über die homepage der Nagra heruntergeladen werden:

https://www.nagra.ch/de/cat/publikationen/arbeitsberichte-nabs/nabs-2019/downloadcenter.htm

 

Der Vorstand von Pro Bözberg  wird den zu erwartenden Referenzberichten mit kritisch geschärfter Aufmerksamkeit begegnen und sich bei Unklarheiten und Widersprüchen in geeigneter Weise zu Wort melden.

Bözberg, 22. Juni 2020                   Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

Gastreferat Herr Prof. Walter Wildi, Dr. sc. nat. ETH

Mitgliederversammlung Pro Bözberg 10. April 2019

Professor Wildi berichtet der Versammlung, dass die Standortsuche für die Lagerung von radioaktiven Abfällen in der Schweiz vor rund 70 Jahren begann, 1949. Er erinnere sich als damaliger Student an Sondierbohrungen im Winter 1969/1970 im Aargau für schwach radioaktive Abfälle. Nach damaligem Fahrplan sei geplant gewesen, das Endlager 1990 zu eröffnen. Heute sei er der Überzeugung, dass er die Eröffnung des Endlagers nicht mehr erleben werde. Prinzipiell sei man heute im Jahr 2019 gleich weit wie damals in den frühen 1980er Jahren. Damals hätten schon Probebohrungen  in Riniken und Schafisheim stattgefunden.

Weltweit belaufe sich der hoch radioaktive Abfall auf rund 12‘000 Tonnen nach aktuellen statistischen Erkenntnissen. In der Schweiz würde der seit Aufnahme des Betriebs aller Kernkraftwerke (KKW) insgesamt entstandene (hoch-, mittel- und schwachaktive) Abfall ungefähr die Bahnhofhalle des Hauptbahnhofs Zürich mit ca. 100’000 Kubikmeter füllen. Dieses entspreche rund 0,5 % der weltweiten Produktion der Abfälle aus der „friedlichen“ Nutzung von Atomenergie durch die Schweizer KKWs.

Relevant sei aber nicht die Quantität der Abfälle, sondern deren Toxizität. Weltweit habe man sich auf eine einheitliche Strategie des Umgangs mit dem Abfall, wie sich herauskristallisiert, geeinigt: Die geologische Endlagerung. Dieses sei die offizielle Version.

Was man hingegen wirklich mache, sei Zwischenlagerung. Dieses sei auch in der Schweiz der status quo. Es sei unbekannt, wie  lange dieser Zustand dauern werde.

Es bestehe ansatzweise eine Alternativstrategie: Die Transmutation von hochaktiven Abfällen. Die Umwandlung von Atommüll zu dessen Entschärfung. Momentan werde das nicht aktiv weiter verfolgt.

Es bestehe weiter ein internationaler Konsens, dass jedes Land seinen eigenen Atomabfall zu entsorgen habe. Derzeit bestehe ein einziges geologisches Endlager weltweit: in Finnland; es habe jedoch noch keine Betriebsbewilligung. Es biete Platz für den Abfall von 5 finnischen KKWs. Diese Menge sei vergleichbar mit derjenigen der Schweiz. Das Problem dabei sei, dass die Schwedische Justiz die  Kupfer-Ummantelung der Abfallbehälter  bis auf weiteres ausgesetzt habe. Grund dafür seien gravierende materialtechnische Fragen; diese „Lösung“ sei daher derzeit blockiert. Deswegen gehe es auch in Schweden nicht vorwärts. Ein weiteres Problem sowohl in Schweden wie in Finnland sei, dass das geologische Endlager in zerklüftetem und daher wasserdurchlässigem Granit liege. Frankreich habe ein eher aussichtsreiches laufendes Verfahren für ein Endlager in Bure (Dept. Haute-Marne); hier besteht das Wirtgestein, so wie im schweizerischen Referenzkonzept, aus einem geringdurchlässigen Tongestein. Die USA müssten nach Rückschlägen wieder praktisch von vorne beginnen. In Deutschland sei es genauso.

Die Schweizer Behörden planten die Fertigstellung des Endlagers für das Jahr 2050 (schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) sowie 2060 für die hochaktiven Abfälle (HAA). Der Termin verschiebe sich allerdings stets kontinuierlich weiter in die Zukunft.

Die Schweizer Lösung sehe Endlager in einer Tiefe von rund 500 m – 900 m vor. Das Wirtgestein sei die Formation des Opalinustons. Eine Maxime des Konzepts in der Gestaltung des Tiefenlagers sei die Möglichkeit, dass künftige Generationen die eingelagerten Abfallbehälter weiter überwachen und gegebenenfalls wieder zurückholen könnten.Die konkrete Ausgestaltung der Lagerung von HAA nach dem aktuellen Schweizer Konzept entspreche allerdings in etwa dem bald 50-jährigen schwedischen Konzept aus den 1970er-Jahren. Man wolle die verbrauchten Brennstäbe in Behälter aus Stahl-Zylindern in Stollen einlagern, die vorgängig aus dem Ton des Wirtgesteins herausgefräst worden wären. Allmählich  würde sich der Ton infolge der Bergfeuchte aufblähen (quellen) und dadurch die zylindrischen Behälter in den Stollen dicht versiegeln, so dass auch dort kein Wasser reinkomme. Problematisch sei der Umstand, dass Ton plastisch werde beim Kontakt mit Wasser. An sich sei Ton wegen seiner selbstabdichtenden Eigenschaften ein sehr geeignetes Material. Diese Plastizität bei Wasserkontakt erschwere aber die Erstellung von begehbaren Stollen durch Maschinen und Menschen. Würden diese Stollen zu gross ausgestaltet, fielen sie früher oder später in sich zusammen durch den Kontakt mit Grundwasser. Für dieses Problem bestehe noch keine robuste Lösung.

Abgesehen davon handle es sich um ein grundsätzlich „charmantes“ Konzept. Das Problem sei, dass es schwer umsetzbar sei. Die sich aus technisch-wissenschaftlicher Sicht stellenden Probleme würden weder seriös wahrgenommen noch gründlich angegangen. Das Ausmass der Langzeit-Korrosion der Stahlzylinder sowie das Verhalten der Bentonit-Verfüllung seien zu wenig untersucht.

Es fehle sowohl bei den Entsorgungspflichtigen (Nagra) als auch bei den Behörden (Ensi, BfE) der Wille, die offenen Fragen aus technisch-wissenschaftlicher Sicht überzeugend zu untersuchen und auf Langzeiteignung zu testen. Es bestehe quasi eine technische Blockade. Es gebe weder Fortschritte noch Verbesserungen. Dazu gesellen sich gravierende Defizite  bei der Organisation des ganzen Projekts im Sachplanverfahren.

Das derzeit vom Bundesamt für Energie schwach geführte  Sachplanverfahren räume der  Sicherheit und den Risiken wenig Priorität ein. Es sei in erster Linie ein politischer Prozess. Dieser politische Prozess könnte letztlich ablenken von der möglichen Nicht-Eignung eines gewählten Standortes gemäss den wissenschaftlichen Kriterien. Politische Machbarkeiten könnten höher gewichtet werden als wissenschaftliche Sicherheitsüberlegungen.

Der Standort Bözberg weise zahlreiche mögliche Nutzungskonflikte im Gesteinsuntergrund auf. Frühere Bohrungen zeigten, dass ein hohes Potenzial an Kohle, Gas und vielleicht sogar Öl vorhanden sei. Eine spätere Ausbeutung dieser Ressourcen durch künftige Generationen könnte zu einem Absenken von Bodenschichten, ggf. zum ungewollten Durchbohren endgelagerter Substanzen führen. Bund und Nagra sehen die „Lösung“ dieses Konflikts in einem rechtlichen Verbot der Ausbeutung. Doch das Lager mit hochaktiven Abfällen habe einen zeitlichen Horizont von mehreren zehntausend Jahren. Es könne realistischerweise aus rechtlicher Sicht nicht über einen solchen Zeitraum und über zahlreiche Generationen  sichergestellt werden, dass eine solche  Regelung fortbestehe und ggf. auch rigoros durchgesetzt würde. Verbote könnten auch wieder aufgehoben – oder ganz einfach „vergessen“ werden. Daher sei der Bözberg als HAA-Standort ungeeignet. Auch sei eine Interferenz möglich mit Transportwegen und mit der Zementindustrie  (Abbauvorhaben in Steinbrüchen). Dieses sei auf dem Bözberg durchaus  realistisch.

Zudem bestünden  geologische Strukturen mit tektonisch gestörten Zonen. Allein aufgrund dieser Tatsache sei die Langzeit-Sicherheit des Standorts Bözberg fraglich.

Die Finanzierung des Endlagers und der Weg dorthin sei  im Jahr 1983 auf  rund zwei Milliarden Schweizer Franken geschätzt worden. Im Jahr 2019 sei man inzwischen bei 25 Milliarden Schweizer Franken angekommen. Die Schätzung sei linear gestiegen mit jedem weiteren Arbeitsschritt und mit immer neu hinzugekommenen Erkenntnissen über Problemstellungen und deren Auswirkungen auf die Gesamtkosten. 2020 beginne der Rückbau des KKW Mühleberg. Daraus könnten weitere Hinweise auf zusätzliche Kosten entstehen. Es könnte noch viel, viel teurer werden.

1969 wurde das erste KKW in der Schweiz ans Netz genommen und das letzte 1983. Seit ca. 80 Jahren werde in der Schweiz die Atomkraft genutzt. Die Hälfte der aktuell geschätzten Endkosten von rund 25 Milliarden Schweizer Franken sei momentan gedeckt (Entsorgungsfonds). Der Rest sei noch nicht angespart worden.

Ereignete sich ein grosser Unfall in nächster Zeit in Europa, müsste mit einer sofortigen Stilllegung aller KKWs in der Schweiz gerechnet werden. Dann entfiele weiterer Gewinn und folglich  weitere Ersparnis für die restlichen 12,5 Milliarden Schweizer Franken. Diese müssten dann durch die öffentliche Hand finanziert werden.

Ethisch betont zwar die aktuelle Planungsorganisation, Sicherheit für Mensch und Umwelt zuoberst auf die Agenda zu schreiben. Handlungsziel sei, das Problem so zu lösen, dass künftige Generationen, falls diese eine Lösung für die Abfallproblematik fänden, das Endlager wieder „rückholen“ könnten. Auch werde mit der Lösung durch unsere Generation das Verursacherprinzip bestmöglich umgesetzt.

Die Realität zeigt jedoch, dass dieses Verursacherprinzip derzeit ohnehin nicht eingehalten werde und auch nicht mehr eingehalten werden könne. Man habe sich das „Ei bereits gelegt“ für die bestehende und künftige Generationen. Die Finanzierung sei nicht sichergestellt. Eigentlich sei das völlig inakzeptabel. Man lebe derzeit in einer kollektiven Mitschuld, ähnlich wie beim Klima. Wir seien diesbezüglich eine verantwortungslose Generation.

Politisch sei die Stimmung bezüglich der Endlager stark schwankend und abhängig von äusseren Faktoren. Ereignisse wie in Fukushima würden viel Dampf in den Kessel bringen. Nach einem solchen Ereignis sei dann der Dampf bald wieder weg. Betreiberfirmen der KKWs wie die Alpiq und die Axpo gehörten zwischenzeitlich praktisch vollständig der öffentlichen Hand. Betreiber der KKWs seien eigentlich die Kantone.

Das Interesse in der Bevölkerung hinsichtlich der Endlager-Standortwahl habe abgenommen. Der Druck sei weg. Es bestehe eine unklare Zukunft. Vielleicht fänden wir gar keine Lösung mehr in diesem Jahrhundert. Die letzten 50 Jahre Arbeiten auf diesem Thema hätten eigentlich zu praktisch nichts geführt. Man habe nichts erreicht. Das Thema habe zudem an Aktualität eingebüsst auf der politischen Agenda. Erschwerend komme hinzu, dass auch die aktuelle Stossrichtung aus wissenschaftlicher Sicht fraglich sei. Die derzeit geplanten Sondierbohrungen bringen aus seiner Sicht wenig Neues, insbesondere bezüglich der drängenden Fragen zu den akuten Nutzungskonflikten im tiefen Untergrund. Es werde absichtlich nicht tief genug gebohrt. Das Projekt in Frankreich sei erfolgsversprechender: Überzeugendes Einlagerungskonzept, keine Nutzungskonflikte mit Kohlenwasserstoff-Ressourcen im Untergrund, tektonische Stabilität (Erdbeben) etc.

Das Referat wird mit grossem Applaus durch die Versammlung verdankt. Der Präsident bittet um Erläuterungen zur Folie mit dem Profil zum Querschnitt der Gesteinsschichten im Kanton Aargau vom Rhein bis zum Hallwiler-See. Prof. Wildi nimmt detailliertere Erläuterungen vor. Er gibt auch zu bedenken, dass die Bohrtechnik in den letzten Jahren starke Fortschritte gemacht habe und mit einer Tiefe von 500 m – 900 m selbst das Risiko von terroristischen Motiven nicht ausgeschlossen werden könne. Mit aktueller Bohrtechnik könne man in rund einer Woche bis auf diese Tiefe vordringen.

Vorstandsmitglied Theo Sonderegger bittet um weitere Erläuterungen zum internationalen Ansatz. Prof. Wildi betont, dass die USA ursprünglich den „Lead“ hatten. Allerdings zeichnete sich dann eine Art Konsens ab, dass jedes Land eigenverantwortlich den eigenen Atommüll beseitigen solle. Aus wissenschaftlicher Sicht sei dieses Verhalten unvernünftig, weil der global bestgeeignete Standort gefunden werden sollte. Die Suche sollte nicht in einzelnen Ländern nach politischen Zuteilungen der Territorialität stattfinden. Die Wahl nach dem sichersten und dem bestgeeigneten Standort sollte aus wissenschaftlicher Sicht weltweit ohne Einschränkung von Landesgrenzen stattfinden. Es sei insbesondere rücksichtlich der kriegerischen Veränderungen von Territorien und Ländern in den letzten tausend Jahren fragwürdig, ob das aktuell verfolgte Konzept der Eigenverantwortung der einzelnen Länder über tausend Jahre hinweg eine sinnvolle Lösung sei.

Ein namentlich nicht bekannter Herr aus dem Publikum erkundigt sich, ob die Förderung von Kohle realistischerweise wieder aktuell werden könnte. Prof. Wildi vertritt die Auffassung, dass sich eine Tendenz abzeichne, künftig wieder Kohle aus Gesteinsschichten zu fördern. Das sei denkbar. Die Technik habe sich in diese Richtung entwickelt und entwickle sich derzeit weiter. Zwar sei Afrika für diese Kohleförderung in der Tiefe besser geeignet, da es weniger warm sei im Untergrund als in Europa. Hierorts nehme die Temperatur um 30 °C pro Kilometer Richtung Erdinneres zu. In Afrika seien es  ca. 20 °C.

Der Präsident bittet um Erläuterungen zu den aktuellen Ansätzen von China und USA, mit neuen Techniken die Energiegewinnung aus Atomenergie schonender und mit weniger Abfall zu gestalten. Prof. Wildi meint dazu, es sei nur schwer zu prognostizieren, in welche Richtung diese  Entwicklung führe. Sicher seien wirtschaftliche Motive im Vordergrund.

Ein namentlich nicht bekannter Herr erkundigt sich nach Versuchen des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) zur Transmutation (Umwandlung von Radionukliden). Gemäss Prof. Wildi hätten diese Versuche mit kleinsten Materialmengen stattgefunden, sie seien bisher ergebnislos geblieben.

Mitglied und Pressevertreter Peter Belart erkundigt sich, welches aus Sicht von Prof. Wildi nun die geeignete Lösung sei. Dieser bittet um die nächste Frage. Es bricht Gelächter aus. Ernsthaft erläutert Dr. Wildi, dass man nicht viel weiter sei, als  zu Beginn der Überlegungen zur nuklearen Entsorgung. Der Umgang mit der Atomenergie sei ein grober Zivilisationsfehler. Es bestehe nach seiner Meinung keine „Lösung“. Man müsste aus seiner Sicht eine neue Auslegeordnung vornehmen. Man habe sich 50 Jahre lang in die falsche Richtung bewegt. Ein Neustart wäre sinnvoll. Aus seiner Sicht sollten die Landesgrenzen überwunden werden, um Lösungsansätze international verfolgen zu können. Ein schlechter Standort (z.B. auch in der Schweiz) könne die Sicherheit anderer Länder gefährden. Dafür bestehe allerdings im Moment international keine Einsicht. Man müsste mit den Nachbarn reden.

Frau Astrid Baldinger nimmt Anstoss daran, dass sie durch Vertreter der Organisation der Standortwahl orientiert worden sei, der Standort Bözberg sei „sicher“. Sie glaube dieses nicht. Prof. Wildi bestätigt, dass Prognosen wiederholt verfrüht gemacht worden seien und werden. Der aktuelle Prozess sei weitgehend  politisch gesteuert statt wissenschaftlich-technisch. Die Standortfindung sei degradiert worden zu einer administrativen Leistung im Sachplanverfahren. Die Sicherheit sei in den Hintergrund gerückt. Auch wenn von „offizieller“ Seite jeweils das Gegenteil beteuert werde.

Der Präsident leitet über, dass diese Feststellung von Prof. Wildi exakt der Wahrnehmung von Pro Bözberg und seinem Vorstand entspreche. Die Haltung sei, dass Sicherheitskriterien imperativ vor politischer Machbarkeit stehen müssen. Dr. Wildi bestätige, dass hier der Verein sich weiter in diese Richtung engagieren solle.

Bericht erstellt vom Vereinsaktuar: Raphael Haltiner, redigiert durch André Lambert und Theo Sonderegger

Folien zu Gastreferat von Herrn Prof. W. Wildi

Bettagsanlass 2019, Festkonzert 40 Jahre «Música Española Schweiz»

Am 15. September 2019 lud Pro Bözberg am Bettagssonntag zum Festkonzert in die Kirche Bözberg ein. Maria Luisa Cantos spielte mit ihrem langjährigen Klavierpartner Amri Alhanmbra ein abwechslungsreiches Jubiläums-Programm. Sie präsentierten wechselweise an einem oder zwei Flügeln Klavierwerke von Wolfgang A. Mozart, Claude Debussy, Julien-François Zbinden und dem Spanier Salvador Brotons – ein funkensprühendes Konzert voller Leidenschaft.

Hier geht’s zum Zeitungsartikel: Festliches 40-Jahr-Jubiläum der Stiftung «Musica Española Schweiz»

 

Tiefenlager: Pro Bözberg ist besorgt

Tiefenlager: Pro Bözberg ist besorgt

Vorstand und Mitglieder von Pro Bözberg beobachten und analysieren mit kritischer Aufmerksamkeit sowohl die Planung, die Verfahren als auch die bisherigen Erfahrungen mit der „Entsorgung“ des Atommülls.

In seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2018 zum „Sachplan geologische Tiefenlager“ (Etappe 2/3) an das Bundesamt für Energie forderte der Verein Pro Bözberg unter anderem:

  • Angesichts des Realisierungsplanes (Betriebsbewilligung Lager für hochradioaktive Abfälle HAA ab 2060), müssen zwingend auch Alternativen (neue technische Möglichkeiten) und konkrete Risikovergleiche für Mensch und Umwelt mit andern europäischen Endlagerkonzepten geprüft und beurteilt werden.“

Diese Forderung ist aktueller denn je. Denn gerade im internationalen Vergleich zeigen sich in praktisch allen, heute geplanten, begonnenen und den bereits dramatisch gescheiterten (!) „Endlagerprojekten“ gravierende Schwachstellen.

Eine Übersicht der derzeit weltweit bekannten Tiefenlager-Probleme und Endlager-Havarien findet sich im Blogbeitrag von „Nuclear Waste“ (20. Mai 2018):

http://www.nuclearwaste.info/von-der-geologischen-tiefenlagerung-zur-dualen-strategie/

Zudem gibt der Autor dieser Studie ein beachtenswertes TV-Interview:

http://shf.ch/index.php?huet-im-gsproech-14-mai-2018

Man muss sich vor Augen halten: Das Konzept des Tiefenlagers basiert auf der Annahme, dass die hochradioaktiven Abfälle für 1 Million Jahre sicher, unberührt und unberührbar hunderte Meter unter der Erdoberfläche vom Lebensraum ferngehalten werden können.

Das bereits dokumentierte und absehbare global-kollektive Fiasko erschüttert das Konzept der Tiefenlagerung in seinen Grundfesten: Es muss dringend und vorurteilslos einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen werden – unter Einbezug sämtlicher Erfahrungen und Fehlentscheidungen –, in einer internationalen Auslegeordnung. Dies erfordert Zeit. Zeit, die man sich nehmen muss. Zeit, die aber ohnehin vorhanden ist, da die bisherigen Realisierungspläne alle um Jahrzehnte verzögert werden. Eine Aus-Zeit und neue Denkansätze aufgrund der Erfahrungen, der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sind ein Gebot der Stunde!

Die Tiefenlagerung von Atommüll auch gemäss heutigem Konzept von Nagra und Ensi treibt havariert in Schieflage. Es genügt nicht mehr, sich einfach hinter „Verfahren“ zu verschanzen, wenn die globalen Erfahrungen nicht annehmbare Risiken zeigen.

André Lambert und Heiner Keller, Mitglieder des Vorstandes

22. Mai 2018

Leserfotos: Forstwirtschaft auf dem Bözberg

Leserfotos: Forstwirtschaft auf dem Bözberg

Guten Tag

Diese Spuren einer fragwürdigen Waldbewirtschaftung habe ich heute Morgen bei der Schnellen auf Bözberger Gemeindegebiet gesehen. Etwa 6 solcher Spuren sind am Waldweg bei den Froschteichen auf einer Länge von etwa 400 Meter zu sehen.

Herzlich grüsst Heinz Schlittler
13.4.2018

Spuren Waldbewirtschaftung bei der Schnellen auf Bözberger Gemeindegebiet Etwa 6 solcher Spuren sind am Waldweg bei den Froschteichen auf einer Länge von etwa 400 Meter zu sehen.

 

Waldbewirtschaftung bei der Schnellen auf Bözberger Gemeindegebiet am Waldweg bei den Froschteichen.

 

Die Mitgliederversammlung 2018 setzt Zeichen

Informationen von der Mitgliederversammlung 2018 vom Mittwoch, 11. April 2018, in der Turnhalle Linn.

(Auszüge)

Der Präsident O. H. Suhner begrüsste die Teilnehmenden mit diesen Worten:

Sehr geehrte Damen und Herren
Wer erinnert sich noch: Die denkwürdige Orientierungsversammlung vom 26. April 2006 in der knallvollen Turnhalle Effingen als uns Herr Regierungsrat Beyeler über die Steinbruchpläne in unserer Region orientierte? Und unser Vorstandsmitglied Werner Hunziker im Namen von PRO BÖZBERG eine hiesige Gesteinsprobe in der Form eines „Vogelbädlis“ unserem damaligen Baudirektor überreichen durfte?

Oder die sagenhafte Nacht vom 23. auf den 24. August 2006 als unser Vorstand in unserer Region dutzende von „Zementsäcken“ an öffentlichen Plätzen, Bushaltestellen, Gemeindekanzleien, usw. gut sichtbar anbrachte. Jeder Sack mit einer Etikette versehen mit Protestnote und Adresse des Regierungsrates? Oder die zahlreiche Briefpost, welche aus Effingen und dem Bözberg in Aarau den regierungsrätlichen Kanzleidienst beschäftigte?

Erinnern Sie sich noch, als wir auch 2010 an der Mitgliederversammlung vom 27. April unsere Überzeugung zum Ausdruck brachten, dass unsere Regierung sich mit der Unterstützung des Steinbruchprojektes Bözberg auf dem Holzweg befindet?
Und jetzt ist er hier als Gastreferent und wir dürfen Ihn ganz herzlich begrüssen, nämlich Peter Beyeier Dipl. Ing. ETH, ehemaliger Regierungsrat und Vorsteher des kantonalen Baudepartementes. Wir heissen Ihn ganz herzlich willkommen und freuen uns schon jetzt auf seinen Beitrag zum Thema „DIE ENTWICKLUNG IN DEN INNENSTÄDTEN GEHT AUCH DAS LAND ETWAS AN“.

Anlässe aus dem Berichtsjahr

Konzert 3. Juni 2017, Kirche Bözberg
Am Samstag, 3. Juni 2017 begeisterte die in Bözberg wohnhafte Pianistin Maria Luisa Cantos die Zuhörer in der voll besetzten Kirche in Kirchbözberg. Wie schon 2015 unterstützte PRO BÖZBERG dieses, im Rahmen der «INTERNATIONALEN BEGEGNUNG DER MUSIK IN BÖZBERG» durchgeführte, Konzert. Zusammen mit Amri Alhambra wurden unter anderem Werke von Wolfgang A. Mozart, Enrique Granados und Moritz Moszkowski vorgetragen. Die wiederum in technischer als auch in gestalterischer Hinsicht höchst anspruchsvollen Darbietungen im Verlaufe des Konzertes zeugten von der musikalischen Meisterschaft der beiden Interpreten.

Für 2019 ist im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums der Stiftung MUSICA  ESPANOLA ein ähnlicher Anlass geplant in etwas grösserem Rahmen.

Unseren traditionellen Anlass am eidgenössischen Buss- und Bettag
stellten wir für den 17. September 2017 unter das Thema «MÜHLEN AM EINGANG DES ITELE/BÖZBERG». Schon vorgängig berichtete die Lokalpresse umfangreich über das Thema. Der Anlass wurde zusammen mit der Kirchgemeinde Bözberg/Mönthal, dem Museum Bözberg und eben PRO BÖZBERG durchgeführt. In bewundernswerter Kleinarbeit hat unser Vorstandsmitglied Werner Hunziker sich ins Thema eingearbeitet und an einem Rundgang vor Ort, unterstützt durch Dr. Max Baumann, Historiker, den zahlreichen Interessierten das schon fast vergessene Gewerbe am Standort nähergebracht. Bei strömendem Regen wurden Orientierungstafeln eingeweiht, welche auf die früheren Mühlenbetriebe hinweisen. Der Anlass fand seinen Abschluss im nahegelegenen Dorfmuseum.

Mit dem Konzertanlass vom 3. Juni und dem „Mühlenorientierungsevent“ hat PRO BÖZBERG einmal mehr gezeigt, dass wir nicht nur Steinbruchprojekte erfolgreich bekämpfen können, sondern durchaus etwas zum kulturellen Leben auf dem Brugger Hausberg beitragen wollen.

Weitere Aktivitäten im Berichtsjahr
Neben den bereits erwähnten Aktivitäten dürfen genannt werden:
– Neues Webseitenkonzept. Wir haben nun damit eine moderne Plattform mit allen Möglichkeiten zur Verfügung
– Am 2. Juli 2017 erfolgte die offizielle Eröffnung der Bruderhöhle in Effingen. Wie bereits erwähnt hat PRO BÖZBERG die Zugänglichmachung der Höhle mit einem namhaften Betrag unterstützt

Unseren traditionellen Anlass am eidg. Buss- und Bettag vom 16. September 2018 stellen wir unter das Thema „Geschichten vom Altstalden, Neustalden und Spannagel mit Alfred Loop, ehemaliger Bezirksamtmann.

Lagebeurteilung / Zukunftsperspektiven
Unser Verein zur Erhaltung von Landschaft, Natur und Erholungsraum Bözberg / Oberes Fricktal gehört seit 2012 zu den 17 einwendungs- und beschwerdeberechtigten gesamtkantonalen Organisationen gemäss § 4 Abs. 5 des Aargauischen Baugesetzes. Rund 1760 Mitglieder setzen sich weiterhin für die Bewahrung eines möglichst umfassenden Gebietes im Raum Bözberg in seiner natürlichen heutigen Form ein.

Damit haben wir einen Auftrag, welcher über jenen einer Protestbewegung hinaus geht und langfristig wahrzunehmen ist.

Auch nach 16 Jahren gilt für uns: „Es ist unmöglich Staub aufzuwirbeln, ohne dass einige Leute husten.“

Das Schlusswort des Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich schliessen mit der Feststellung:
Auch im 17. Jahr unserer Tätigkeit werden wir weiterhin mit einer Reihe von Anlässen, auch in Zukunft, die Schönheiten unserer Landschaft hier im Zentrum des Kantons den interessierten Mitbürgern näherbringen.

Und wir werden weiterhin (ich wiederhole vom Vorjahr) mit allen legalen uns zur Verfügung stehenden Mitteln uns für die ungeschmälerte Erhaltung unserer Landschaft einsetzen. So wie die Statuten uns das vorgeben.


Wir freuen uns, dass in die Sache Jurapark Bewegung kommt und nun die Gesamtgemeinde Bözberg (nach der Fusion ist nur Linn dabei) in Betracht zieht beim Jurapark mit dabei zu sein.


Bitte reservieren Sie sich den Sonntag, 16. September 2018 für den Anlass mit Fredy Loop. Die Einladung erfolgt später.


Meine Damen und Herren, für unsere Bemühungen sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen und danken dafür.  Den Vorstandskollegen in Ihrem aller Namen vielen Dank fürs grosse Engagement.


Den HABAHOFL Musikanten ganz herzlichen Dank für Ihr Kommen und Ihre geschätzten Beiträge!

Für rechtzeitige Adressmeldungen sind wir Ihnen dankbar. Auf jeden Aussand haben wir im Schnitt 20 Retouren von Couverts, welche aufgrund von Wegzug an uns retourniert werden. Nachforschungsgebühren Fr. 20.- (4facher Jahresbeitrag).

Dann darf ich Sie noch auf den Beitrag unseres geschätzten Vorstandsmitglieds Heiner Keller aufmerksam machen, welcher unter dem Titel «naturschutz-irrtum.ch» abrufbar ist.

>>> ganzes Dossier Präsentation Mitgliederversammlung ansehen (pdf, 28 MB)

>>> Pressemappe ansehen (pdf, 13 MB)

Mitgliederversammlung 2018

Die Mitgliederversammlung 2018

findet statt am

Mittwoch, 11. April 2018, 19.30 Uhr in der Turnhalle Linn.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Unsere MITGLIEDERVERSAMMLUNG SOLL WIEDERUM EIN ZEICHEN SETZEN.
Das möchten wir mit einer möglichst hohen Präsenz bekunden und würden uns über Ihre
geschätzte Teilnahme sehr freuen.

GÄSTE, FREUNDE, FAMILIENMITGLIEDER UND
INTERESSIERTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN!

Neben den statutarischen Geschäften ist für die kommende Mitgliederversammlung ein etwas
anders gelagertes hochinteressantes Fachreferat angesagt:

GASTREFERAT
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Herr Peter Beyeler Dipl. Ing. ETH
ehemaliger Regierungsrat und Vorsteher des kantonalen Baudepartementes
«DIE ENTWICKLUNG IN DEN INNENSTÄDTEN GEHT AUCH DAS LAND ETWAS AN»

ANSCHLIESSEND APÉRO,
OFFERIERT DURCH DEN VEREIN PRO BÖZBERG

Musikalische Begleitung:
HABAHOFL – Musikanten (Bözberg)

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Pro Bözberg und die Waldbewirtschaftung

Pro Bözberg und die Waldbewirtschaftung

Waldbewirtschaftung

Fast die Hälfte der Landschaft rund um den Bözberg ist bewaldet. Gemäss Aargauischem Waldgesetz bestimmen die Waldeigentümer über die Bewirtschaftung des Waldes. In neuerer Zeit haben die Gemeinden (Ortsbürgergemeinden und Einwohnergemeinden) diese Kompetenz weitgehend an Forstbetriebe und Forstunternehmungen abgetreten. Diese versuchen, mit immer schematischerem Vorgehen, immer mehr Maschineneinsatz und immer mehr öffentlichen Geldern den Wald so zu nutzen, dass der Forstbetrieb Ende Jahr schwarze Zahlen schreibt. Übrig bleiben Kahlschläge, Forste ohne Bäume, Forststrassen mit abrasierten Rändern gestörte Böden, angeschlagene Bäume und veränderte Gewässer.

So Nicht: Die waldzerstörenden Spuren der Forstwirtschaft sind an vielen Orten unübersehbar. Mit Unverständnis begegnen wir auf dem Bözberg, in Teilen des Obern Fricktals und auf dem Linnerberg laufend den zahlreichen grossflächigen und radikalen Holzschlägen im Wald. Die eingesetzten schweren Gerätschaften hinterlassen eigentliche Pisten mit Bodenverdichtungsfolgeschäden. Pro Bözberg sagt: So nicht. Der Vortrag an der Mitgliederversammlung 2017 hat am Beispiel der Bürgergemeinde Basadingen-Schlattingen aufgezeichnet, dass es auch anders geht. Die Nutzung von Holz und die Art des Maschineneinsatzes sind nicht eine Frage des Könnens, sondern des Wollens.

Forstbetriebe missachten Schutzgebiete: Die Region des Bözbergs liegt gemäss Kantonalem Richtplan in einem „Kernraum für Landschaftsentwicklung“ (https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/raumentwicklung/grundlagen_und_kantonalplanung/richtplanung_1/richtplantext_1/Gesamter_Richtplan.pdf). Mehrere nationale, kantonale und lokale Schutzgebiete sind behörden- und grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Kahlschläge und Flächenhiebe in Landschaften von nationaler Bedeutung hinterlassen weithin sichtbare Schnatten und Schlagkanten an Kreten und Hängen. In den vom Bundesrat ausgeschiedenen BLN-Gebieten sollen Landschaft und Lebensräume „ungeschmälert erhalten“ werden. Diese Zielsetzung wird im Kantonalen Richtplan behördenverbindlich bestätigt. Dass sich die Forstbetriebe überhaupt nicht an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten ist unverantwortlich und darf so nicht hingenommen werden.

Mehr Naturwälder: Die Linner Linde zeigt, wie alt und wie gross ein Baum werden kann. 600 bis 800 Jahre alt soll sie sein. Im ganzen übrigen Wald des Bözbergs steht kein Baum der älter als 120 Jahre ist. In vielen Waldflächen dominieren Stangenholz, Jungwuchs oder gar Brombeeren mit angepflanzten Bäumen. Pro Bözberg verlangt, dass im Kernraum für Landschaftsentwicklung der Anteil an Naturwäldern massiv erhöht wird. Dies geht mit einem Verzicht auf Holznutzung und ist im Rahmen der kantonalen Waldprogramme (mit Abgeltungen) möglich.

Waldeigentümer und Steuerzahler sollen bestimmen: Die heute üblichen grossflächigen und radikalen Holzschläge sind weder nachhaltig, noch naturnah, noch klimaneutral. Sie schädigen den Wald und die Waldböden in ihrer Substanz und sind deshalb nicht im Sinne der Waldeigentümer und der Steuerzahler. Der Wald darf nicht einfach dem Forstbetrieb überlassen werden. Ziele, Inventar und Ertrag müssen langfristig festgelegt werden.

Pro Bözberg: Mit den legal zur Verfügung stehenden Mitteln wird sich unser Verein für die ungeschmälerte Erhaltung der Landschaft einsetzen. Dies gilt auch zu Gunsten einer schonenden Waldbewirtschaftung sowie gegen Flächenhiebe und rüden Maschineneinsatz. Zielsetzung wird es sein, im Rahmen des kantonalen Naturschutzprogrammes Wald mehr Waldfläche auf dem Bözberg Priorität einzuräumen.

Kahlschlag oder naturnaherWald: So oder so?

Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2: Stellungnahme mit Anträgen zur Etappe 3

Verein Pro Bözberg gibt Stellungnahme mit Anträgen ans Bundesamt für Energie ab

Effingen, 29. Januar 2018

Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2: Stellungnahme mit Anträgen zur Etappe 3

Sehr geehrte Damen und Herren

„Pro Bözberg“ ist ein kantonal einsprache- und beschwerdelegitimierter Verein. Er begleitet das Sachplanverfahren mit kritischer Aufmerksamkeit, insbesondere die sachliche Nachvollziehbarkeit der Standortauswahl und die zeitliche Richtigkeit der Entscheide von Nagra und Bundesbehörden. In Übereinstimmung mit dem Kernenergiegesetz besteht Pro Bözberg darauf, dass bei der Standortwahl zur Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle ausschliesslich Sicherheitskriterien gelten. Zu keiner Zeit dürfen weder politisch-wirtschaftliche Machbarkeiten noch geographische Opportunitäten (z.B. die Nähe zum Zwischenlager Würenlingen) oder Verfahrenschritte für definitive Entscheide relevant sein.

Im Rahmen der Anhörung nimmt der Verein Pro Bözberg (z.Z. 1780 Mitglieder), vertreten durch seinen Vorstand, hiermit Stellung zu den Ergebnissen von Etappe 2 SGT. Er stützt sich dabei auf die in seinen Vereinsstatuten festgeschriebenen
Zweckbestimmungen. Im genannten Zusammenhang relevant sind für den Verein Pro Bözberg folgende Themen und daraus abzuleitende Anliegen:

1. Erhalt und Pflege der Landschafts- und Naturwerte sowie der Erholungs- und Tourismusfunktionen in der Region Bözberg–Oberes Fricktal.
2. Erhalt und Pflege der ungeschmälerten Werte für die Thermalwassernutzung in der Region Bözberg–Schinznach–Brugg
3. Massnahmen gegen zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung während SGTEtappe 3
4. Gleichbehandlung aller drei im Verfahren verbliebenen Standortregionen bezüglich Tiefgang und Qualität der geowissenschaftlichen Exploration und erforderlichem Kenntnisstand für die Standortwahl. Vorgabe entsprechender Ausschlusskriterien, die auch internationalen Standards genügen.
5. Angesichts des Realisierungsplanes (Betriebsbewilligung Lager HAA ab 2060), müssen zwingend auch Alternativen (neue technische Möglichkeiten) und konkrete Risikovergleiche für Mensch und Umwelt mit andern europäischen Endlagerkonzepten geprüft und beurteilt werden.

Pro Bözberg stellt dazu folgende konkrete Forderungen:

Zu 1.

Erhalt und Pflege der Landschafts- und Naturwerte sowie – damit einhergehend – der Erholungs- und Tourismusfunktionen in der Region Bözberg–Oberes Fricktal sind für die ökonomische und ökologische Weiterentwicklung der Region zentral. Sie dürfen durch ein Endlagerprojekt nicht geschmälert werden. Bereits die Fokussierung auf lediglich drei potenzielle Standorte und deren Untersuchung hat schon während der Etappe 3 negative Vorwirkungen: Mit der Perspektive als möglicher Endlagerstandort sinkt – offen wie unterschwellig – die künftige Investitionsbereitschaft in Erholungs- und Tourismusprojekte, einschliesslich deren verkehrsmässige Erschliessung.
Sowohl die geologischen Untersuchungen (Bohrungen usw.) als auch die absehbare Bautätigkeit (Zufahrten, Erschliessung, Schacht- und Stollenanlagen usw.) entfalten beeinträchtigende Vorwirkungen. Um diese auszugleichen, erwartet Pro Bözberg ab Beginn von Etappe 3 Vorschläge betreffend zeitgerechte Kompensations- und Ersatzmassnahmen. Solche dürfen nicht auf eine spätere Etappe der Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschoben werden.

Zu 2.

Der Erhalt der ungeschmälerten Werte für die Thermalwassernutzung in der Region Bözberg–Schinznach–Brugg ist ein fraglos unverzichtbarer Aktivposten zur Weiterentwicklung der Region. Auch hier entfalten die Sachplanaktivitäten bereits in der Etappe 3 beeinträchtigende Vorwirkungen, insbesondere bezüglich dem Image der bestehenden Bäderanlagen und deren Weiterentwicklung. Es ist deshalb in Etappe 3 konkret aufzuzeigen, welche Massnahmen eine allfällige qualitative Beeinträchtigung und/oder quantitative Schmälerung der Thermalwassernutzung verhindern können (siehe auch Pkt. 4). Zur Beweissicherung ist eine regionale Überwachung der Thermalwasserzuflüsse in der Region Bözberg–Schinznach–Brugg zu installieren. Zudem sind Massnahmen aufzuzeigen und vorzubereiten, die bei einer entsprechenden Havarie ergriffen werden müssten.

Zu 3.

Bereits in der Etappe 3, welche gemäss aktuellem Zeitplan mindestens 13 Jahre lang dauern soll, ist mit erheblichen zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastungen zu rechnen, bei Bohrarbeiten auch in der Nacht und am Wochenende. Dies stört nicht nur die Anwohner und erholungssuchende Besucher, sondern auch die Natur (Tiere werden durch Lärm und Lichteinwirkungen gestört, ev. vertrieben, möglicherweise sind wichtige Wildwechsel betroffen). Der Verein Pro Bözberg erwartet einen konkreten Massnahmenkatalog, der aufzeigt, wie diese Beeinträchtigungen minimiert und kompensiert werden sollen.

Zu 4.

In Etappe 3 verbleiben gemäss den fachlichen Beurteilungen des Bundes (Ensi) und der Kantone (AdK, AG SiKa/KES) noch drei potenzielle Standorte. Der Verein Pro Bözberg erwartet vom Bundesrat, dass alle drei Gebiete geologisch, hydrogeologisch und geophysikalisch gleichwertig untersucht, ausgewertet und auf vergleichbarem Kenntnisstand beurteilt werden. Dies bedingt namentlich, dass an allen drei Standorten die erforderliche, von der Nagra wissenschaftlich begründete Anzahl Tiefbohrungen durchzuführen ist. Auch sind die hydrogeologische Situation (oberflächennahe
Wasserkreisläufe und Tiefengrundwässer) sowie die quartärgeologischen (glaziale Tiefenerosion) und die seismologischen Langzeitrisiken durch geeignete Untersuchungen und Messreihen zu belegen und nicht lediglich mit numerischen Modellen darzustellen. Sollte die Nagra einzelne der von ihr wissenschaftlich begründeten, beantragten und behördlich bewilligten Bohrungen nicht durchführen wollen, ist dies von ihr sachlich zu begründen sowie vom Ensi und der AGSiKa/KES zu beurteilen. Andernfalls untergräbt die Nagra ihre Glaubwürdigkeit bezüglich des von ihr selbst formulierten Explorationskonzepts.

Seit der Nagra-Bohrung Riniken (1983/84) steht fest, dass das Grundgebirge unter dem Bözberg weitreichend aus mehrere Kilometer mächtigen Sedimenten des Karbon- und Perm-Zeitalters besteht. Diese Ablagerungen enthalten nachweislich (Bohrungen Weiach 1983 und 2000) Kohle- und Erdgasvorkommen. Daraus ergibt sich – zum ohnehin schon bestehenden Geothermiepotenzial – zwingend ein zukünftiger Nutzungskonflikt mit einem darüber (d.h. im Opalinuston) installierten Atommüll-Endlager. Die Nagra ist daher vom Bundesrat zu verpflichten, aufgrund adäquater Abklärungen (z.B.  Tiefbohrungen kombiniert mit Reflexionsseismik), die möglichen Nutzungskonflikte bezüglich der
Langzeitsicherheit eines Endlagers wissenschaftlich zu bewerten. Die Ergebnisse sind sodann von den Aufsichtsbehörden zu beurteilen.

Zu 5.

Zusätzlich zu den geltenden Sicherheitskriterien gemäss „Konzeptteil Sachplan“ verlangt das Kernenergiegesetz (Artikel 14) die vorgängige Festlegung von Ausschlusskriterien, „bei deren Nichterfüllung ein vorgesehener Lagerbereich wegen fehlender Eignung ausgeschlossen wird“.
Diese Ausschlusskriterien müssen:

  • wissenschaftsmethodisch mess- und kontrollierbar sein
  • dem international geltenden Standard entsprechen
  • neueste technische Entwicklungen berücksichtigen
  • Risikovergleiche mit andern europäischen Lösungen beinhalten.

Pro Bözberg vertritt die Auffassung, dass auch ein Risikovergleich betreffend Mensch und Umwelt erforderlich ist, der mindestens die geplanten europäischen Endlager mit einbezieht. Dabei sind die auf internationaler Ebene anerkannten Kriterien anzuwenden (siehe oben). Dadurch sollen die länderspezifischen Sicherheitsunterschiede transparent aufgezeigt und entsprechende Schlussfolgerungen für die nukleare Entsorgungspolitik der Schweiz formuliert werden.

Aufgrund der langen Realisierungspläne ist dafür genügend Zeit vorhanden. Vor diesem Hintergrund sieht Pro Bözberg keine Notwendigkeit auf rasche Standort-Entscheide zu drängen.

Der Verein Pro Bözberg erwartet eine angemessene Berücksichtigung seiner Anliegen im kommenden Bundesratsentscheid und eine fundierte Bearbeitung seiner Forderungen.

Freundliche Grüsse

Verein Pro Bözberg
Namens des Vorstands
Otto H. Suhner, Präsident    Dr. iur. René Müller, Beisitzer

Kopien:
– Stadt Brugg
– Kanton Aargau, Dept. BVU
– Bad Schinznach AG, Herrn Dir. Marcus Rudolf

>>> Vernehmlassung_Pro Bözberg_SGT-E2 (scan, pdf)